Die EU hat den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt, um in den einzelnen Ländern verliehene Qualifikationen vergleichbarer zu machen.


Der EQR soll die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erleichtern und die berufliche Entwicklung in ganz Europa fördern.

Was ist der EQR?

Der EQR ist ein auf Lernergebnissen basierender Rahmen, in dem alle Arten von Qualifikationen in 8 Niveaus eingestuft werden. Er dient zur „Übersetzung“ der Qualifikationsrahmen einzelner Länder und trägt damit zu Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen bei. Er ermöglicht die Zuordnung verschiedener Qualifikationen aus verschiedenen Ländern.

Der EQR deckt alle Arten und Niveaus von Qualifikationen ab. Durch die Einteilung in Lernergebnisse wird deutlich, was eine Person weiß, versteht und in der Lage ist, zu tun. Das Niveau steigt je nach Kompetenzniveau an – 1 ist das niedrigste und 8 das höchste Niveau. Der EQR ist außerdem eng mit den nationalen Qualifikationsrahmen verzahnt, sodass sich ein umfassendes Bild aller Arten und Niveaus von Qualifikationen in Europa ergibt, die auch zunehmend über Datenbanken zugänglich sind.

Der EQR wurde 2008 eingerichtet und 2017 überarbeitet. Bei der Überarbeitung wurden die wichtigsten Ziele – Transparenz und Schaffung gegenseitigen Vertrauens in die europäische Qualifikationslandschaft – beibehalten. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, den EQR weiterzuentwickeln und wirksamer zu gestalten, sodass er Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lernenden das Verständnis nationaler, internationaler und in Drittländern erworbener Qualifikationen erleichtert.

Der EQR und verschiedene andere europäische und internationale Instrumente greifen bei der Anerkennung von Qualifikationen ineinander.

- Der EQR sorgt für mehr Transparenz und Vertrauen in die Bildungs- und Berufsbildungssysteme anderer Mitgliedstaaten (Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland).
- Durch die EU-weite Anerkennung von Berufsqualifikationen können Fachkräfte auch im Ausland ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen anbieten (Richtlinie 2005/36/EG).
- Die Anerkennung akademischer Qualifikationen in Europa und darüber hinaus ist im Lissabonner Anerkennungsübereinkommen der UNESCO und des Europarats geregelt.
- Der EQR ist mit dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum und mit seinen Deskriptoren für die verschiedenen Zyklen vereinbar. Die Bildungsminister haben sich im Rahmen des zwischenstaatlichen Bologna-Prozesses 2005 auf den EQR geeinigt.